Echte Kriminalität

8geben! Abzocke!

Versteckte Kosten: Banken werden gerne von Firmen als Auslöser vermeintlicher Rückläufergebühren genannt. Diese sind, laut BGH Urteil nicht zulässig, denn bei der den Gegenstand der Vergütungsregelungen bildenen Prüfung ausreichender Deckung werde die beklagte Bank ausschließlich im eigenen Interesse tätig. Sie sei zur Ausführung von Daueraufträgen und Überweisungen sowie zur Einlösung einer Lastschrift oder eines auf das Konto ihres eigenen Kunden gezogenen Schecks aus dem Girovertrag nur verpflichtet, wenn ausreichende Deckung in Form eines entsprechenden Giroguthabens oder einer...