Diebische Elstern

Wer, wie ich gerne streitet, wenns dann für mein angebliches Recht ist, dann noch lieber, der weiß mittlerweile schon lange, das alle Banken sogenannte Stornogebühren NICHT nehmen dürfen: Nichtausführung bzw. Rückgabe von Lastschriften, Daueraufträgen und Überweisungsaufträge

Hierfür dürfen Banken KEINE Gebühren erheben, auch wenn das Konto nicht gedeckt ist. Die Bank handelt im Eigeninteresse und führt keine Dienstleistung für den Kunden aus. Achtung! Häufig werden solche Gebühren auch als Benachrichtigungsgebühr oder Schadensersatz getarnt. Sie sind aber trotzdem nicht zulässig. Dasselbe gilt für Schecks.

BGH vom 21.10.1997 –Az.: XI ZR 5/97 und XI ZR 296/96;