Urheberrecht und ungenehmigte Graffiti/Street Art

Know your rights:

Viele wissen es vielleicht noch nicht, aber jeder, der ein Graffitistyle, ein Piece oder was auch immer im öffentlichen Raum erstellt, hat ein sogenanntes Urheberrecht daran. Dieses Recht ist nicht übertragbar, nur verleihbar und gilt ein Leben lang, sowie über den Tod hinaus 70 Jahre lang den Erben.

Dies gilt natürlich auch für illegal bzw. ungenehmigte Arbeiten. Für legale sowieso bzw. spielt es hierbei keine Rolle, da beide Rechtsbereiche, Strafrecht (das Aufbringen – die angebliche Sachbeschädigung, sowie das Urheberrecht (die weitere Nutzung – wofür auch immer) sich nicht berühren .

Werden diese ungewollt aufgebrachten Werke nun kommerziell genutzt (Als Anzeigenhintergrund, Postkarte, Filmkulisse, für was auch immer medial genutzt bzw. kopiert), bekommen sie dadurch automatisch eine Wertigkeit in monetärer Form.

Faktisch kann ich laut Urheberrecht sogar auf „Zerstörung eines Werkes” klagen, wenn eine illegale bzw. ungenehmigte Arbeit entfernt wird.

Daher: Augen auf beim Eierkauf!

Wer über das Thema mehr erfahren möchte, wird kostenlos Mitglied in unserem Verein Einwandfrei e.V.- Verein für Kunst im öffentlichen Raum: www.einwandfrei.org und/oder kommt zusätzlich auf unser Vereinstreffen am Samstag, 25.10.2008 ab 19.00 Uhr in die Wunderbar, Antoniterstr. 16, Frankfurt-Höchst. Zu erkennen an der nicht zu übersehenden Schar an Kappenträgern.